Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kinderlachen & Herzensmomente

Eine transparente Grundlage für gemeinsame Herzensmomente. Hier findet ihr  alle wichtigen Informationen zu meinen Dienstleistungen als Eventnanny und Hobbyfotografin von Kinderlachen & Herzensmomente.

Leistungen gemäß Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).

Geltungsbereich und Vertragsinhalte

Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und sonstigen vereinbarten Leistungen (nachfolgend einzeln oder gemeinsam auch „Leistungen“ genannt) von Kinderlachen & Herzensmomente (nachfolgend auch „Agentur“ genannt), soweit nicht schriftlich mit einem Auftraggeber (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) etwas Abweichendes vereinbart wird. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung von Feiern oder sonstigen Veranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“ genannt) in Ergänzung zu den individualvertraglich getroffenen Vereinbarungen.

Der Kunde wird seine Vorstellungen von der geplanten Veranstaltung jeweils rechtzeitig im Einzelnen mit Kinderlachen & Herzensmomente abstimmen und dabei auch jeweils im Verlauf der Planung und Vorbereitung der Veranstaltung möglichst frühzeitig auf individuelle Besonderheiten und Wünsche konkret hinweisen, um eine möglichst optimale Leistungserbringung zu ermöglichen.

Desweiteren kann Kinderlachen & Herzensmomente über die von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus nicht die Verantwortung für einen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung übernehmen, da dieser regelmäßig auch von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, auf welche die ich keinen Einfluss habe. Ungeachtet dessen wird die Agentur sich selbstverständlich nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen in jedem Stadium ihrer Tätigkeit für den Kunden für eine möglichst optimale Leistungserbringung einsetzen.

Diese Bedingungen gelten auch, wenn der Kunde einseitig auf abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen sollte.

Auftragserteilung und Vertragsschluss

Angebote seitens Kinderlachen & Herzensmomente sind freibleibend. Ein von Kunden unterzeichnetes Vertragsformular gilt als Angebot auf Abschluss eines Agenturvertrages. Der Vertrag kommt daher erst mit Zugang der Auftragsbestätigung der Agentur bei dem Kunden in Schrift- oder Textform zustande.

Bei elektronisch (z. B. per E-Mail) vom Kunden erteilten Aufträgen kommt ein Vertrag ebenfalls mit Auftragsbestätigung der Agentur, in jedem Fall jedoch mit Beginn der jeweiligen Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

Die Auftragsbestätigung ist für die Vertragsinhalte verbindlich, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf Abweichungen von den getroffenen Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich oder in Textform hinweist.

Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für Erweiterungen oder sonstige Änderungen der vertraglich vereinbarten Inhalte. Auch sie werden jeweils erst mit Bestätigung der Agentur gegenüber dem Kunden – in jedem Fall jedoch mit Beginn der jeweiligen Leistungserbringung durch die Agentur – wirksam.

Im Zweifel gelten die im Zeitpunkt der jeweiligen Vereinbarung in der jeweils aktuellen Preisliste der Agentur ausgewiesenen Preise und Vergütungen sowie sonstigen Konditionen als vereinbart.

Aufsichtspflicht

Bei sämtlichen Veranstaltungen, Events, Feiern oder sonstigen Angeboten der mobilen Kinderbetreuung durch Kinderlachen & Herzensmomente verbleibt die Aufsichtspflicht während der gesamten Dauer der Veranstaltung bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Erziehungsberechtigten.
Die Betreuung durch Kinderlachen & Herzensmomente stellt keine Übernahme der Aufsichtspflicht im rechtlichen Sinne dar, sondern dient ausschließlich der spielerischen Beschäftigung und Begleitung der Kinder.

Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Kinderlachen & Herzensmomente erfolgt ausschließlich bei ausdrücklich vereinbartem, privatem Einzel-Babysitting, sofern dies vorab individuell abgesprochen wurde. In diesem Fall gilt die Aufsichtspflicht nur für den vereinbarten Zeitraum und im vereinbarten Umfang.

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte bleiben verpflichtet, besondere Bedürfnisse, gesundheitliche Einschränkungen oder Verhaltensauffälligkeiten ihrer Kinder vor Betreuungsbeginn mitzuteilen.

Der Kunde wird der Agentur spätestens mit Auftragserteilung folgende Informationen mitteilen: Art der Veranstaltung (z. B. Hochzeit), Datum oder Zeitraum der Veranstaltung, ungefähre Dauer der Veranstaltung in Stunden oder Tagen, ungefähre Anzahl der Kinder und dessen Alter, besondere Wünsche.

Dem Kunden und der Agentur ist bewusst, dass eine gelungene Veranstaltung die enge Zusammenarbeit zwischen Agentur und Kunden voraussetzt. Der Kunde wird der Agentur deshalb jeweils zeitnah aufkommende Fragen beantworten und Hinweise geben, die für die weitere Arbeit der Agentur bei der Planung, Vorbereitung und/oder Durchführung der Veranstaltung von Bedeutung sein können.

Laufzeit und Vergütung

Der Vertrag endet mit Zahlung der Schlussrechnung an Kinderlachen & Herzensmomente. Für den Fall einer solchen Kündigung kann die Agentur vom Kunden dasjenige Entgelt verlangen, was ihrer bis dahin für den Kunden erbrachten Leistungen im Verhältnis zu dem insgesamt vereinbarten Leistungsumfang entspricht. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Vergütung richtet sich nach den getroffenen Vereinbarungen. Die Schlussrechnung erfolgt nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen der Agentur. Zahlungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

Werden beauftragte Leistungen der Agentur vom Kunden nicht in Anspruch genommen, so hat dies keinen Einfluss auf die dafür anfallende Vergütung und deren Fälligkeit.

Aufrechnung, Abtretung und Haftung

Die Abtretung von Rechten des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Die Aufrechnung kann der Kunde nur mit unbestrittenen sowie mit rechtskräftig festgestellten Forderungen erklären.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig auf für einen ordentlichen Kaufmann erkennbare Risiken hinweisen.

Soweit in diesen Haftungsbedingungen nichts Anderes geregelt ist, haftet die Agentur auf Schadenersatz wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten oder bei der Vertragsanbahnung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Kinderlachen & Herzensmomente haftet insbesondere nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung, sofern sie rechtzeitig auf erkennbare gewichtige rechtliche Risiken hingewiesen hat.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. 

Ausgeschlossen ist die Haftung der Agentur für Gegenstände der Kunden und von deren Gästen/Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung, insbesondere von Wertgegenständen, soweit die Bewachung nicht ausdrücklich Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung geworden ist.

Recht, Gerichtsstand und allgemeine Bestimmungen

Es gilt deutsches Recht. 

Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit bzw. Kenntnis von den den jeweiligen Anspruch begründenden Tatsachen.

Mehrere Personen als Kunden haften für die Kundenverpflichtungen als Gesamtschuldner. Erklärungen deren Wirkung das Vertragsverhältnis berührt, sind von bzw. gegenüber allen diesen Personen abzugeben. Mehrere Personen auf Kundenseite bevollmächtigen sich hiermit gegenseitig zur Entgegennahme solcher Erklärungen seitens der Agentur. Diese Vollmachten gelten auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für die Aufhebung dieses Vertragsverhältnisses.

Änderungen vereinbarter Vertragsinhalte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils zumindest der Textform. 

Sollte/n eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung wird vielmehr jeweils durch diejenige wirksame bzw. durchführbare Bestimmung, die dem von den Parteien ursprünglich mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.